Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 15.05.2020, 220 F 136/20

„Zur Übertragung  der Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme des Kindes an der schulischen Notbetreuung während der Corona-Pandemie auf den die Notbetreuung befürwortenden Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut“

Amtsgericht München, Beschluss vom 26.03.2020, 566 F 2876/20

„Wegen der Ansteckungsgefahr von Kindern in Kindertagesstätten durch die Corona-Pandemie liegen triftige, das Kindeswohl nachhaltige berührende Gründe dafür vor, eine bestehende Umgangsregelung einstweilen dahingehend abzuändern, dass das Kind für die Dauer der Schließung tagsüber nicht im Rahmen der Notbetreuung der Kita, sondern vom Umgangselternteil betreut wird.“